1.

Die Seglervereinigung '72 e.V. Pforzheim (im Weiteren „Verein“ genannt) erhebt, verarbeitet, nutzt und übermittelt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung, Ausbildung und Vereinsinformation. Folgernde personenbezogenen Daten werden erfasst:

Name, Vorname

Anschrift

Geburtsdatum

Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Mobilnummer)

Vorhandene und erworbene Befähigungsnachweise (Führerscheine, Funklizenzen,

Eignungsnachweise für vereinseigene Boote, Fachkundenachweise usw.)

Bankverbindung

Funktion im Verein

Nutzung von Vereinseigentum (insbesondere Buchungsdaten der vereinseigenen Schiffe)

 

2.

Weitere Informationen zu Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke des Vereins notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

 

3.

Zugriff auf alle personenbezogenen Daten, die im Verein erfasst werden, haben die Träger folgender Funktionsstellen:

Der bzw. die erste und zweite Vorsitzende

Der bzw. die Schatzmeister(in)

Der bzw. die Schriftführer(in)

Die mit der Führung der Geschäftsstelle beauftragte Person

Soweit es zur Ausübung ihrer vereinsinternen Aufgaben notwendig ist, erhalten weitere Personen teilweisen Zugriff:

Der Seglerrat auf Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdaten und Eintrittsdaten zur Erfassung von Jubiläen

Die Schiffspaten der Bodensee-Schiffe sowie der Takelmeister auf Buchungsdaten und Kontaktdaten.

 

4.

Der Verein übermittelt statistische Daten zur Mitgliederstruktur an den Deutschen Seglerverband (DSV), den Landesseglerverband Baden-Württemberg sowie den Badischen Sportbund. Eine weitergehende Datenübertragung an Dritte, insbesondere Personendaten, erfolgt nicht.

 

5.

Im Zusammenhang mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck und dem Sportbetrieb - insbesondere sportliche und sonstige Veranstaltungen, Kurse, Wahlergebnisse - veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Lichtbilder der beteiligten Mitglieder per elektronischen Rundschreiben an die Mitglieder sowie auf der Homepage und kann Daten und Lichtbilder an Printmedien und sonstige Medien übermitteln. Die Veröffentlichung in Printmedien und sonstigen Medien beschränkt sich grundsätzlich neben dem Lichtbild, auf Name, Vereinszugehörigkeit und Funktion, falls von Informationsinteresse auch das Alter. In vereinsinternen Rundmails erfolgen im Rahmen der Vereinsorganisation und Durchführung des Vereinszweckes auch neben Namensnennung die Bekanntgabe der Kontaktdaten von Leistungsträgern, Ausbildern und Kursteilnehmern zwecks Kontaktaufnahme untereinander.

 

6.

In vereinsinternen Rundmails sowie auf der Homepage werden auch über Ehrungen, Geburtstage, Jubiläen berichtet. Dies kann auch in Printmedien und sonstigen Medien geschehen.

 

7.

Der Veröffentlichung kann von jedem Mitglied gegenüber dem Vorstand widersprochen werden. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

 

8.

Personenbezogene Daten werden entsprechend den gesetzlichen Rahmenbestimmungen gelöscht. Nach Vereinsaustritt werden die Daten am Ende des Folgejahres gelöscht. Personenbezogene Daten der Bodenseenutzer werden gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nach 10 Jahren gelöscht.

 

9.

Jedes Mitglied zu jeder Zeit hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, die Verarbeitung und Wege der Datenübermittlung. Jedes Mitglied hat das Recht, der Datenübertragung und Verarbeitung zu widersprechen. Außerdem besteht Anspruch auf Berichtigung und Löschung der erfassten Daten. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

 

10.

Die im Verein mit der Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten befassten Personen sind schriftlich auf ihre Verschwiegenheitspflicht und die geeigneten Maßnahmen zur Datensicherheit hinzuweisen. Eine Übermittlung an unbefugte Personen ist grundsätzlich untersagt. Ein Verfahrensverzeichnis ist erstellt.

 

gültig ab 25.05.2018

 

Pforzheim, 24.05.2018

Morten Bentzien

1. Vorsitzender

Seglervereinigung '72 e.V. Pforzheim

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